Außenwohngruppe des Gemeinschaftlichen Wohnens Stötteritz

Anschrift

Außenwohngruppe des Gemeinschaftlichen Wohnens Stötteritz
Oberdorfstraße 15
04299 Leipzig

GW@gutshof-stoetteritz.de

0341 8631730

Außenwohngruppe des Gemeinschaftlichen Wohnens Stötteritz

Außenwohngruppe des Gemeinschaftlichen Wohnens Stötteritz

Außenwohngruppen in Stötteritzer Mietshäusern: 10 Plätze (2 Wohnungen mit je 3 Einzelzimmern, 2 Wohnungen mit je 2 Einzelzimmern): Unsere Bewohnerinnen und Bewohner erhalten die Möglichkeit, ihre eigenen Bedürfnisse und Fähigkeiten (neu) zu entdecken und ihren Alltag weitestgehend selbstbestimmt zu gestalten. Unsere Zimmer, die auf Wunsch individuell ausgestaltet und nach persönlichem Geschmack eingerichtet werden können, sichern ein therapeutisch wichtiges Maß an Privatsphäre. Gleichzeitig ermöglichen die gemeinsamen Küchen- und Aufenthaltsräume auch das Erleben von Gemeinschaft. Ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet ein Team von qualifizierten Fachkräften zielgerichtet Unterstützung und Begleitung. Tagesstrukturierende Angebote, Training lebenspraktischer Fähigkeiten, individuelle oder in der Gruppe stattfindende Freizeitgestaltung sowie Einzel- und Gruppengespräche sind ebenso wie die praktische Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Behörden Bestandteil der Betreuung. Im Umgang mit Medi­ka­men­ten, bei Arztbesuchen oder in Krisen­situationen bietet unser Personal intensive Begleitung und Hilfe an. 

Wie kann ich dieses Angebot nutzen?

Grundsätzlich muss jeder, der bei uns aufgenommen werden will, volljährig sein und seine aktive Entscheidung für diese Wohnform in einem formellen Antrag erklären. Die psychische Erkrankung und der Betreuungsbedarf für ein gemeinschaftliches Wohnen in der Wohnstätte müssen durch ein aktuelles fachärztliches Gutachten bestätigt sein. Außerdem muss ein Sozialbericht erstellt werden. Bevor über die Aufnahme in unser gemeinschaftliches Wohnangebot entschieden wird, findet ein ausführliches Informationsgespräch statt, in dem u.a. auch mögliche Ausschlusskriterien besprochen werden. So können wir beispielsweise pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit vorwiegend geistiger Behinderung bei uns nicht aufnehmen. Auch schwere Sucht- und hirnorganische Erkrankungen, Anfallsleiden oder schwerste Störungen im Sozialverhalten stehen einer Aufnahme bei uns in der Regel entgegen. Die Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger richtet sich nach der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) §53ff.

Für Betroffene
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Gutshof Stötteritz e.V.
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