besondere Wohnform des psychosozialen Gemeindezentrums

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besondere Wohnform des psychosozialen Gemeindezentrums
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besondere Wohnform des psychosozialen Gemeindezentrums

besondere Wohnform des psychosozialen Gemeindezentrums Blickwechsel

Es gibt im Leben manchmal Zeiten, in denen es schwer ist, alles allein zu schaffen. Besonders in psychischen Krisen oder bei einer langfristigen psychischen Erkrankung ist die Hilfe, Zuwendung und Begleitung anderer Menschen von besonderer Bedeutung. Betroffenen fällt die eigenständige Bewältigung des Alltags schwer, behördliche Erledigungen stauen sich an und soziale Kontakte können verloren gehen. Mit solchen Situationen können Angehörige und Freunde überfordert sein und es bedarf intensiver, professioneller Hilfe, bis die Betroffenen das Leben wieder selbständig meistern können. Der Bereich besondere Wohnformen (bW) des Psychosozialen Gemeindezentrums Blickwechsel hält kleine Wohngemeinschaften als Unterstützungsangebot für Menschen mit Schwierigkeiten in der Lebensführung bereit.

Die betreuten Wohnformen sind i.d.R. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX oder SGB XII. Eine Kostenübernahme kann beim Träger der Eingliederungshilfe (in Sachsen der Kommunale Sozialverband-KSV) beantragt werden und erfolgt in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen. Auch das Jugendamt kann die Kosten übernehmen. Die Betreuung ist für die Betroffenen dann kostenfrei. Notwendig ist dazu eine ärztliche Bescheinigung, die in der Regel vom Sozialpsychiatrischen Verbund (in Leipzig vom Verbund gemeindenahe Psychiatrie) erstellt wird.

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Wohnbetreuung Eingliederungsleistung Senioren-Wohngemeinschaft