Der Weg zur Therapie

Aufgrund der mangelhaften Zahl der Kassensitze für Psychotherapeut*innen und der Undurchsichtigkeit der verschiedenen Schritte und Wege ist die Suche nach einem Therapieplatz recht schwierig und kann langwierig sein.

Wir haben hier für Sie die Möglichkeiten und einzelnen Schritte zusammengefasst und möchten Ihnen aufzeigen, wie Sie trotz aller Widrigkeiten zu einem geeigneten Therapieplatz kommen können.

Weitere Infos finden Sie auch bei → therapie.de.

Schritt 1 – Die Diagnose –

Am Anfang steht die Diagnose! Gehen Sie entweder über Ihre Hausarztpraxis und lassen Sie sich eine Überweisung geben oder wenden Sie sich direkt an die Therapeut*innen in Ihrer Nähe.

Über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie die Therapeut*innen in Ihrer Nähe finden. Nehmen Sie sich gerne eine vertraute Person als Unterstützung mit an die Seite und notieren Sie alle Informationen und Antworten, die Sie bekommen.

Fragen Sie nach 2 Dingen bei den Telefonaten:

  1. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde (Therapeut*innen bei vollem Versorgungsauftrag mit Kassensitz sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 100 Minuten pro Woche dafür bereitzustellen)
  2. nach freien Therapieplätzen

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist seit 2018 für gesetzlich Versicherte als ein Erstzugang zu einer ambulanten Psychotherapie verpflichtend vorgeschrieben. In der Sprechstunde, welche Therapeut*innen entweder per Termin vergeben oder über offene Sprechstundenzeiten ohne Termin anbieten, wird zunächst einmal geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegen kann oder nicht. Sie dient außerdem der*dem Therapeut*in herauszufinden, ob eine weitere psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Sie dienen allerdings auch der Bereitstellung von Informationen, ob und wie Selbsthilfegruppen eine Hilfe sein können und wo Sie das Angebot für Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen finden. Falls Sie sich bereits eigenständig informieren wollen, schauen Sie gern in unserer → Karte nach.

Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Sie viele Absagen bekommen werden. Lassen Sie sich auf alle Wartelisten schreiben, die Ihnen angeboten werden und notieren Sie sich, wie lang die Wartezeit voraussichtlich betragen wird und fragen Sie, wann Sie sich nach Verzeichnen auf einer Warteliste telefonisch erneut melden sollen. Wichtig: Nicht alle Therapeut*innen führen eine solche Warteliste und sind auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Nach dem Erstgespräch bekommen Sie, wenn Sie in der Praxis keine Therapie anfangen können, ein Formular mit einem (1) Überweisungscode, dem Hinweis, dass eine (2) schnelle Weiterbehandlung nötig ist und dem Hinweis, dass eine (3) Behandlung in der Praxis, in der Sie das Erstgespräch hatten, nicht möglich ist.

Achten Sie unbedingt auf diese 3 oben genannten Dinge!

Schritt 2 – Therapieplatz über die KVS –

Nun haben Sie die Diagnose und das notwendige Formular erhalten und nun heißt es erneut Geduld beweisen.

Telefonische Unterstützung über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KVS)

Über die Telefonnummer 116117 erreichen Sie die Terminservicestelle.

Auch hier kann es einige Zeit dauern, bis Sie verbunden sind und einen Ansprechpartner erreichen.

Sobald Sie jemanden am Telefon haben, sagen Sie,

  • dass Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind,
  • dass Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde schon besucht haben,
  • dass der/die Therapeut*in Ihnen eine ambulante Weiterbehandlung empfiehlt, die zeitnah erforderlich ist.

Nun werden Sie nach dem Überweisungscode gefragt, den Sie auf dem Formular finden, welches Ihnen bei der psychotherapeutischen Sprechstunde ausgehändigt wurde.

Machen Sie sich auch hier Notizen, wann Sie angerufen haben, mit wem Sie gesprochen haben und was Ihnen gesagt wurde.

Anschließend hat die Terminservicestelle vier Wochen Zeit, Ihnen einen Platz zu vermitteln. Diese vier Wochen müssen Sie leider abwarten.

Websuche über 116117.de

Sie können über die Website https://arztsuche.116117.de/ selbst nach Therapeut*innen und Psychiater*innen suchen und abtelefonieren:

  • Klicken Sie auf auf Erweiterte Suche.
  • Geben Sie bei Ort Ihre Postleitzahl ein.
  • Dann können Sie bei Fachrichtung eingeben Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Sie können weitere Filter einstellen, z.B. Sprache oder Setting (Gruppen- oder Einzeltherapie)

Notieren Sie sich vorher die telefonischen Sprechzeiten und machen Sie sich einen Plan, wann Sie wen anrufen möchten. Teilen Sie sich dies über mehrere Tage ein.

Schritt 3 – Überbrückungsmöglichkeiten –

Um die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu nutzen, können Sie diese Möglichkeiten ausprobieren:

  • Suchen Sie sich eine Selbsthilfegruppe, die Ihnen Unterstützung bieten kann (über → uns oder die → SKIS Leipzig).
  • Schauen Sie auf unserer → Karte nach Anlaufstellen und Selbsthilfeangeboten vor Ort in Leipzig und Umgebung nach
  • Nehmen Sie an unseren aktiven oder kreativen Gruppenangeboten teil. Diese sind kostenfrei und Sie können in Kontakt mit anderen Betroffenen kommen und dies in Ihre Wochenstruktur einfügen. Hier finden Sie unsere Veranstaltungen.
  • Nutzen Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung auf Rezept zum Thema Depression (→ kurze Erklärung).
  • Kommen Sie zu einem Beratungsgespräch zu uns oder rufen Sie uns an, um gemeinsam zu schauen, was es noch für Möglichkeiten für Sie geben kann.

Schritt 4 – Andere Möglichkeiten –

Wenn Sie nach den vier Wochen keinen Therapieplatz vermittelt bekommen haben, können Sie sich noch an die 6 Ausbildungszentren für Psychotherapeut*innen in Leipzig wenden.

Sollten Sie Bedenken wegen einer Behandlung durch Auszubildende haben, hier einige Informationen: Alle Auszubildende haben ein langjähriges Studium hinter sich und oft Berufserfahrung in verschiedenen klinischen Bereichen. Zudem werden sie während einer ausgeübten Behandlung durch bereits ausgebildete und erfahrene Therapeut*innen begleitet und jeder Interventionsschritt wird sowohl mit Ihnen als auch mit dem*der Ausbildungstherapeut*in abgesprochen.

Eine weitere Möglichkeit stellen die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAs) dar. Sie dienen der krankenhausnahen und interdisziplinären Versorgung durch ein breitqualifiziertes Team, dessen Angebot sich je nach Art, Dauer und Schwere an Betroffene richtet. Bitte sprechen Sie hierfür Ihre*n Ärzt*in an, da Sie einen Überweisungsschein benötigen. Im psychiatrischen Notfall können die PIAs selbstverständlich auch ohne Überweisung aufgesucht werden.

Schritt 5 – Kostenerstattungsverfahren –

Nun hat es mit dem Therapieplatz immer noch nicht geklappt? Da könnte die Kostenerstattung helfen (§ 13 Absatz 3 SGB V). Diese besagt, dass wenn dringender Bedarf an einer Psychotherapie besteht und eine Versorgung über den üblichen Weg nicht funktioniert, auch Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Mehr Infos und Tipps dazu können Sie bei hellobetter.de und bei therapie.de nachlesen.

Dabei muss die Dringlichkeit nachgewiesen werden und die Krankenkassen entscheiden über jeden Fall einzeln. Deswegen: Dokumentieren Sie Ihre Gespräche bei der Terminservicestelle und die Telefonate mit Therapeut*innen und die Kostenerstattung sollte erst mit der Krankenkasse abschließend geklärt sein, bevor man die Therapie beginnt!

Therapeut*innen, die über diesen Weg behandeln, finden Sie über Eingabe der Postleitzahl bei therapie.de oder bei der Psychotherapeutenkammer des jeweiligen Bundeslandes, für Sachsen: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und bundesweit über die Suche bei der Bundes-Psychotherapeutenkammer.

Schritt 6 – Zu beachten –

Im Antrag für die Kostenerstattung bei der Krankenkasse soll nachgewiesen werden, dass man auf dem üblichen Weg keinen Therapieplatz bekommen hat und dass eine Behandlung dringend notwendig ist. Wie kann man das machen und was kann dabei helfen?

  1. Fragen Sie die/den Therapeut*in Ihrer Wahl, der über das Kostenerstattungsverfahren abrechnet, nach Tipps und Erfahrungen.
  2. Machen Sie sich zu allem Notizen, zu den Telefonaten mit den Therapeut*innen, den Telefonaten mit der Terminservicestelle, das/die vereinbarten Erstgespräche usw.
  3. Kopieren oder scannen Sie alle wichtigen Dokumente.

Der Beweis bei der Krankenkasse:

  1. Beweisen, dass man auf dem üblichen Weg (selbstständige Suche und über die Terminservicestelle) keinen Therapieplatz bekommen hat.
  • Dies können Sie mit den aufgezeichneten Telefonaten bzw. den Notizen, wann Sie wen angerufen haben und was Ihnen gesagt wurde recht schnell und einfach machen. Damit beweisen Sie, dass die Therapeut*innen in Ihrer Umgebung keine Kapazitäten haben oder die Wartezeiten länger als 3 Monate betragen und auch die Terminservicestelle Sie nicht vermitteln konnte.
  • Dabei müssen Sie mind. 5 Therapeut*innenkontakte vorweisen, eventuell sogar mehr.
  1. Der Beweis, dass Sie tatsächlich eine Therapie brauchen.
  • Dazu verwenden Sie das Formular PTV11, welches Sie bei Ihrem Erstgespräch bekommen haben. Dort ist vermerkt, dass eine Behandlung dringend erforderlich ist.
  1. Oftmals verlangen Krankenkassen zusätzlich noch eine Notwendigkeitsbescheinigung oder Dringlichkeitsbescheinigung von einem Arzt.
  • Diesen können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt/Hausärztin anfordern oder die/der Kostenerstattungstherapeut*in gibt Ihnen eine. Sollten beide keine Vordrucke parat haben, können Sie im Internet nach „Notwendigkeitsbescheinigung Psychotherapie“ suchen und durch den Arzt unterzeichnen lassen.
  1. Um zusätzlich zu punkten, können Sie noch auf einer A4 Seite eine Begründung aus Ihrer Sicht oder aus der Sicht der/des Kostenerstattungstherapeut*in mit beifügen.
  2. Nun können Sie die Unterlagen zusammen mit der/dem Kostenerstattungstherapeut*in einreichen und müssen abwarten.
  3. Innerhalb von 5 Wochen müssen Sie eine Entscheidung der Krankenkasse bekommen.
  4. Sollte die Krankenkasse die Therapie verweigern, gehen Sie in den Widerspruch, denn die Ablehnung muss begründet werden und mit den eingereichten Unterlagen, die hier erwähnt wurden, gibt es wenig Spielraum. Sollte die Kasse mehr Therapeut*innen fordern, die keinen Therapieplatz frei haben, kommen Sie dem nach. Wenn es keine Argumente gibt, rufen Sie dort an und fragen Sie, was Sie machen sollen. Wenn das alles nicht hilft – wechseln Sie die Krankenkasse und reichen Sie den Antrag erneut ein. Hier finden Sie noch ein paar Informationen und Neuigkeiten zu diesem Thema: https://kassenwatch.de/

Das Leipziger Bündnis gegen Depression e.V. dankt …

… dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen im Freistaat Sachsen, sowie …